Mein Angebot und Honorar

Mein Psychotherapieangebot in Markdorf-Hepbach richtet sich an:

  • Selbstzahler
  • Privatversicherte
  • Beihilfeberechtigte
  • Gesetzlich Versicherte mit Kostenerstattung

Wie ich abrechne

Privatversicherte / Beihilfeberechtigte

Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in der Regel voll erstattet. Allerdings ist dies abhängig vom Vertrag, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Informieren Sie sich daher bitte vor dem ersten Gespräch bei Ihrer Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei einer psychologischen Psychotherapeutin übernommen werden. Meistens erstattet die private Versicherung die Kosten für die ersten fünf Sitzungen (Probatorik) ohne vorherige Genehmigung. Für eine weiterführende Therapie ist unter Umständen ein Gutachten, das dann von mir erstellt wird, erforderlich.

Selbstzahler

Immer wieder entscheiden sich Patienten die Kosten einer Psychotherapie selbst zu bezahlen. Dafür haben sie ganz unterschiedliche Gründe, bspw. eine anstehende Verbeamtung oder ein geplanter Wechsel in eine private Versicherung. Bei einer Paartherapie müssen die Kosten immer selbst getragen werden. In diesem Fall spielen Formalitäten wie eine Antragsstellung keine Rolle.

Kostenerstattungsverfahren

Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) § 13 hat jeder gesetzlich Versicherte, der an einer psychischen Erkrankung leidet, einen Anspruch auf einen ambulanten Therapieplatz. Viele suchen jedoch vergeblich einen Therapeuten mit Kassenzulassung und freien Terminen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einen approbierten Psychotherapeuten aufzusuchen, der in privater Praxis ohne Kassenzulassung arbeitet. Allerdings ist hierfür vor Behandlungsbeginn ein Antrag auf Kostenerstattung erforderlich. Die dafür nötigen Unterlagen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Krankenkasse. Häufig fordert diese dann einen Bericht des Psychotherapeuten an, anhand dessen ein unabhängiger Gutachter die Notwendigkeit einer Psychotherapie prüft.

Honorar

Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für eine 50-minütige Therapiestunde (GOP Ziffer Nr. 870, 2,3-facher Steigerungssatz) betragen bei einer Regelbehandlung 100,55 €. Bei einem erhöhten Schwierigkeitsgrad der Behandlung, wie bei komplexen Störungsbildern oder der gleichzeitigen Behandlung mehrerer psychischen Störungen, berechne ich pro 50 Minuten je nach Aufwand den 3,1-fachen (135,52 €) oder 3,5-fachen Steigerungssatz (153,00 €).

Das Honorar einer Paartherapie orientiert sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Aufgrund der erhöhten Komplexität berechne ich hier für eine 50-minütige Sitzung den 3,1-fachen Steigerungssatz (135,52 €).  

Am Monatsende erhalten Sie eine Privatrechnung, die Sie dann selbst begleichen und ggf. bei Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Ihrer Beihilfe zur Erstattung einreichen können.