Mein Angebot und Honorar

Mein Psychotherapieangebot sowohl in Markdorf-Hepbach als auch online richtet sich an:

  • Selbstzahler
  • Privatversicherte
  • Beihilfeberechtigte

Wie ich abrechne

Privatversicherte / Beihilfeberechtigte

Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in der Regel voll erstattet. Allerdings ist dies abhängig vom Vertrag, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Informieren Sie sich daher bitte vor dem ersten Gespräch bei Ihrer Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei einer psychologischen Psychotherapeutin übernommen werden. Meistens erstattet die private Versicherung die Kosten für die ersten fünf Sitzungen (Probatorik) ohne vorherige Genehmigung. Für eine weiterführende Therapie ist unter Umständen ein Gutachten, das dann von mir erstellt wird, erforderlich.

Selbstzahler

Immer wieder entscheiden sich Patienten, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu bezahlen. Dafür haben sie ganz unterschiedliche Gründe, bspw. eine anstehende Verbeamtung oder ein geplanter Wechsel in eine private Versicherung. Bei einer Paartherapie müssen die Kosten immer selbst getragen werden. In diesem Fall spielen Formalitäten wie eine Antragsstellung keine Rolle.

Honorar

Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Steigerungssatz für eine 50-minütige Therapiestunde liegt bei einem durchschnittlichen Behandlungsaufwand bei 2,3 (GOP Ziffer Nr. 870, 100,55 €). Ich verwende grundsätzlich den 3,0-fachen Steigerungssatz (50 Minuten, 131,15 €), was bei einer Regelbehandlung zu einem Eigenkostenanteil von 30,60 € führt. Bei einem erhöhten Schwierigkeitsgrad der Behandlung – wie bei komplexen Störungsbildern oder der gleichzeitigen Behandlung mehrerer psychischen Störungen – berechne ich je nach Aufwand wie in der Gebührenordnung vorgesehen einen höheren Steigerungssatz (max. 3,5-fach: 153,00 €/50 Minuten). Die Differenz zum 2,3-fachen Steigerungssatz sollte dann von der Beihilfe oder der privaten Krankenversicherung erstattet werden.

Die Kosten für eine 50-minütige Gruppentherapie (GOP Ziffer Nr. 871, 3,5-facher Steigerungssatz) betragen 30,60 € pro Person.

Beim Honorar einer Paartherapie orientiere ich mich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Aufgrund der erhöhten Komplexität berechne ich hier für eine 50-minütige Sitzung den 3,1-fachen Steigerungssatz (135,52 €).

Ich behalte mir weitere Honoraranpassungen vor, welche ich Ihnen bei einer laufenden Behandlung sechs Monate im Voraus mitteile.

Am Monatsende erhalten Sie eine Privatrechnung, die Sie dann selbst begleichen und ggf. bei Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Ihrer Beihilfe zur Erstattung einreichen können.