Mein Psychotherapieangebot sowohl in Markdorf-Hepbach als auch online richtet sich an:
- Selbstzahler
- Privatversicherte
- Beihilfeberechtigte
Wie ich abrechne
Privatversicherte / Beihilfeberechtigte
Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in der Regel voll erstattet. Allerdings ist dies abhängig vom Vertrag, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Informieren Sie sich daher bitte vor dem ersten Gespräch bei Ihrer Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei einer psychologischen Psychotherapeutin übernommen werden. Meistens erstattet die private Versicherung die Kosten für die ersten fünf Sitzungen (Probatorik) ohne vorherige Genehmigung. Für eine weiterführende Therapie ist unter Umständen ein Gutachten, das dann von mir erstellt wird, erforderlich.
Selbstzahler
Immer wieder entscheiden sich Patienten, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu bezahlen. Dafür haben sie ganz unterschiedliche Gründe, bspw. eine anstehende Verbeamtung oder ein geplanter Wechsel in eine private Versicherung. Bei einer Paartherapie müssen die Kosten immer selbst getragen werden. In diesem Fall spielen Formalitäten wie eine Antragsstellung keine Rolle.
Honorar
Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) gemäß gemeinsamer Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen von Bund und Ländern mit Geltung ab 1. Juli 2024.
Zu Beginn einer Psychotherapie werden bei Erwachsenen vier – bei Kindern und Jugendlichen fünf – psychotherapeutische Sprechstunden durchgeführt. Sie dienen der diagnostischen Abklärung und führen zu einer Behandlungsempfehlung (50 Minuten, 134,06 €, GOP 812 analog, 2,3-facher Steigerungssatz).
Weitere Sitzungen bei einer Akutbehandlung oder einer Kurzzeittherapie dauern ebenfalls 50 Minuten (134,06 €, GOP 812 analog, 2,3-facher Steigerungssatz), genau wie bei einer Langzeittherapie (100,55 €, GOP 870, 2,3-facher Steigerungssatz). Hinzu kommt bei jeder Sitzung außerhalb der Sprechstunden und der Gruppentherapie die Erfassung eines aktuellen psychischen Befunds (33,52 €, GOP 801 analog, 2,3-facher Steigerungssatz).
Das Honorar einer Paartherapie orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Aufgrund der erhöhten Komplexität berechne ich hier den 3,3-fachen Steigerungssatz (144,27 €/50 Minuten).
Ich behalte mir weitere Honoraranpassungen vor, welche ich Ihnen bei einer laufenden Behandlung sechs Monate im Voraus mitteile.
Am Monatsende erhalten Sie eine Privatrechnung, die Sie dann selbst begleichen und ggf. bei Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Ihrer Beihilfe zur Erstattung einreichen können.